Katzenkastrationskampagne: Kastrationspflicht von Katzen in Österreich

Katzen Tierschutz

Eine Kastrationspflicht von Katzen gibt es in Österreich seit 2005. Dennoch ist diese vor allem am Land bei vielen Katzen nicht erfüllt worden, dabei helfen auch Strafen von bis zu 3750 Euro wenig. Tierschutzexperten wie Johanna Stadler von der Pfotenhilfe sehen nur eine Lösung  um die ständige Vermehrung der Katzen in den Griff zu bekommen:

Jede Katze, die regelmäßig Zugang ins Freie hat, muss kastriert werden.

Laut Punkt 10 aus der 2. Tierhaltungsverordnung BGBl. 486/2004 – Mindestanforderungen für die Haltung von Katzen ist gesetzlich festgelegt:

Werden Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie gehalten, so sind sie von einem Tierarzt kastrieren zu lassen, sofern diese Tiere nicht zur kontrollierten Zucht verwendet werden oder in bäuerlicher Haltung leben.

Zu vielen ausgesetzten Katzen kommen Streunerkatzen hinzu, in vielen Gegenden werden streunende Katzen aus Mitleid regelmäßig gefüttert. Wer sich um Streuner kümmert, sollte diese aber auch kastrieren lassen. Ansonsten führt das regelmäßige Füttern nur dazu, dass sich die Katzen ungehindert weiter vermehren.

Tierschutzorganisationen sind immer wieder von den vielen ausgesetzten Katzen betroffen und sind der Ansicht, dass es viele überforderte Tierhalter gibt, die sich ihren Heimtieren einfach entledigen, weil die Tiere zu aufwändig werden oder die Urlaubspläne gefährden.
Die meisten Tiere  leiden an Krankheiten und müssen mühsam wieder aufgepäppelt werden.  So meldete die Pfotenhilfe mitten in der Urlaubszeit, dass ein kleines behindertes Katzenbaby einfach am Straßenrand abgesetzt wurde. Hätte eine tierliebende Person nicht im letzten Moment bremsen können, wäre die kleine Katze heute nicht mehr am Leben. Oder der Fall eines Katzenbabys, dass über einen Zaun in einen fremden Garten geworfen wurde.