Keine Hundewelpen & Katzenwelpen im Zoofachhandel Petition

Ursprünglich hatte das 2005 in Österreich in Kraft getretene Bundestierschutzgesetz den Verkauf von Hundewelpen und Katzenwelpen im Zoofachhandel verboten. Die mitunter wochenlange Zurschaustellung in tristen Verkaufsräumlichkeiten bedeutet eine extreme Belastung für die Tiere. Trotz Protest vieler Tierschutzorganisationen wurde das Verbot 2008 wieder gekippt und der Verkauf im Zoofachhandel unter bestimmten Auflagen, wie etwa regelmäßigen Kontrollen, wieder erlaubt. „Keine Hundewelpen & Katzenwelpen im Zoofachhandel Petition“ weiterlesen

Senior-Hunden aus dem Tierheim eine Chance geben

In den meisten Tierheimen haben erst wenige Monate alte Hunde und Katzen die größte Chance, innerhalb weniger Wochen vermittelt zu werden. Für ältere Hunde, sogenannte Senior-Hunde, sieht die Vermittlungsrate leider überhaupt nicht gut aus. Diese müssen deutlich länger Warten, bis für die Tiere ein neues Zuhause gefunden wird. Oft verbringen sich auch ihren Lebensabend im Tierheim. „Senior-Hunden aus dem Tierheim eine Chance geben“ weiterlesen

Geplantes Verbot von Wildtier-Kaufbörsen

Das Verbot von Kaufbörsen für Wildtiere sowie die Ausweitung der Kastrationsplicht für Katzen sind zentrale Änderungen in den geplanten Novellen zu Tierschutzverordnungen. Sie wurden vom für Tierschutz zuständigen Gesundheitsministerium in Begutachtung geschickt. Wiens Tierschutzstadträtin Ulli Sima und die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy unterstützen die Bemühungen der zuständigen Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser, weitere Verbesserungen für von Menschen gehaltene Tiere umzusetzen.

Belastung von Exoten durch Ausstellung

Kaufbörsen mit Wildtieren, wie beispielsweise Schlangen, Spinnen, etc. sind aus Tierschutzsicht grundsätzlich problematisch. Tierschutzstadträtin Ulli Sima dazu:

Gerade für Exoten stellen Ausstellung und Verkauf auf derartigen Veranstaltungen eine große Belastung dar.

Kaufbörsen regen zu Spontankäufen an, die KäuferInnen informieren sich oft nicht über die Bedürfnisse der Tiere und die optimalen Haltungsbedingungen. Damit seit laut Sima Tierleid oft vorprogrammiert und das muss abgestellt werden.

Ausweitung der Kastrationspflicht für Katzen

Seit 1.1.2005 gibt es in Österreich eine gesetzliche Kastrationspflicht für Katzen. Jedes weibliche und jedes männliche Tier mit Freigang muss kastriert werden. Ausgenommen sind reine Wohnungskatzen und Katzen, die zur Zucht verwendet werden. Eine weitere, immer schon umstrittene Ausnahme von der Kastrationspflicht für Katzen in bäuerlicher Haltung soll nun gestrichen werden. In der Vergangenheit ist es hier zu Missverständnissen hinsichtlich der Pflicht der Kastration von Katzen gekommen. Die Klarstellung bedeutet in Zukunft mehr Rechtsklarheit für alle.

Eine Katze wird ab dem 5. Monat geschlechtsreif und wirft – wenn sie nicht kastriert wird – im Durchschnitt zweimal im Jahr drei bis sechs Junge. Mit der unkontrollierten Vermehrung steigt neben einer zusätzlichen Belastung für viele Singvögel und andere geschützte Tierarten auch die Gefahr einer Ausbreitung von diversen Krankheiten, unter denen die Katzen oft stark leiden oder im schlimmsten Fall sogar sterben.

Quelle: Wiener Tierschutzombudsfrau / Tierschutzombudsstelle Wien

Katzenkastrationskampagne: Kastrationspflicht von Katzen in Österreich

Eine Kastrationspflicht von Katzen gibt es in Österreich seit 2005. Dennoch ist diese vor allem am Land bei vielen Katzen nicht erfüllt worden, dabei helfen auch Strafen von bis zu 3750 Euro wenig. Tierschutzexperten wie Johanna Stadler von der Pfotenhilfe sehen nur eine Lösung  um die ständige Vermehrung der Katzen in den Griff zu bekommen: „Katzenkastrationskampagne: Kastrationspflicht von Katzen in Österreich“ weiterlesen

Pin It on Pinterest